Generalversammlung

Grundsätze

Alle Mieterinnen der EBG Nidau sind zugleich Genossenschafter und erwerben mit dem Anteilsschein ihr Stimmrecht. Damit sind die Genossenschafterinnen auch Teilhaber der EBG Nidau und damit verantwortlich für die Geschäfte. Die Generalversammlung ist rechtlich das wichtigste Organ und findet mindestens einmal jährlich statt.

An der GV werden die wichtigsten Entscheide der Genossenschaft gefällt:

  • Festsetzung und Änderung der Statuten
  • Wahl des Vorstands, der GPK-Mitglieder und der Revisionsstelle
  • Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
  • Entlastung des Vorstandes
  • Beschlussfassung über Themen, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.

In der EBG Nidau findet die ordentliche GV jeweils im Juni statt und eine ausserordentliche GV im November, um das Budget abzusegnen fürs Folgejahr.


Informationen zu den Generalversammlungen

Am 23. November 2023 hat die ausserordentliche Generalversammlung stattgefunden.

Protokolle